Die letzte Chance: Der Härtefallantrag
Germany | 23. August 2018
Von Anna Wagner
Viele von uns haben schon einmal eine Prüfung nicht bestanden und mussten in die Wiederholungsprüfung. Was aber passiert, wenn man im letzten regulären Versuch durchgefallen ist? Die Anzahl der Versuche ist abhängig von der jeweiligen Uni und ist in der Prüfungsordnung festgelegt. In der Regel kann man eine Prüfung dreimal machen. Sollte man im dritten Versuch ebenfalls nicht bestanden haben, würde man wenn man nichts unternimmt exmatrikuliert werden und darf dann an keiner anderen deutschen Universität das gleiche Studienfach belegen. Es gibt aber die Möglichkeit, einen sogenannten „Härtefallantrag“ zu stellen. Ob dieser genehmigt wird oder nicht, ist ebenfalls sehr stark davon abhängig, an welcher Uni man studiert und um welches Fach es sich handelt. Es lohnt sich aber auf jeden Fall, es wenigstens zu versuchen (man hat dann ja sowieso nichts mehr zu verlieren).
Das Prinzip des Härtefallantrages besteht darin, dass man in einem Schreiben, das meist an den Studiendekan gerichtet sein sollte (dies muss man individuell erfragen), um einen weiteren Prüfungsversuch bittet, da besondere Umstände dazu geführt haben, dass man die Prüfung im dritten Versuch nicht bestanden hat. Eine Argumentation wie „die Prüfung war zu schwer oder unfair“ oder „ich bin jetzt besser vorbereitet“ gelten nicht. Es muss begründet werden, warum man für das Nichtbestehen der Prüfung nicht selbst verantwortlich ist. Ein Grund könnte zum Beispiel der Tod eines nahen Angehörigen sein, eine ausgeprägte Prüfungsangst, eine extreme psychische oder körperliche Belastung oder andere Ausnahmesituationen. Meist wird es nicht berücksichtigt, wenn man sich nachträglich von einem Arzt ein Attest ausstellen lässt, in dem für den Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung eine Erkrankung bescheinigt wird. Da ein Härtefallantrag unter Umständen über die komplette berufliche (und ggf. auch private) Zukunft entscheiden kann, ist es wichtig, sich genau mit der Formulierung des Härtefallantrages zu beschäftigen. Eventuell kann auch die Fachschaft oder ein Rechtsanwalt weiterhelfen. Beachten sollte man auf jeden Fall, dass eine bestimmte Frist (diese wird genannt in dem Brief, den man erhält, wenn man die dritte Prüfung nicht bestanden hat) unbedingt eingehalten werden muss, um den Härtefallantrag zu stellen.
Allen, die in die Lage gekommen sind, im letzten Versuch eine Prüfung nicht bestanden zu haben und einen Härtefallantrag stellen zu müssen, wünsche ich viel Erfolg!
Eure Anna