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Die Pflegefachassistenzausbildung - Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung ab 2027

4. Dezember 2024

professor teaching in class

Für Pflegefachassistenzpersonen wird es künftig eine neue bundeseinheitliche Ausbildung geben. Starten soll diese auf 18 Monate ausgelegte Ausbildung ab 2027. Ein Gesetzesentwurf hierzu (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz) kann auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit heruntergeladen werden. Im Folgenden die wichtigsten Fakten auf einen Blick.

Warum eine neue Pflegeassistenzausbildung?

Durch die neue Pflegeassistenzausbildung soll für Pflegeassistentinnen, Pflegeassistenten und Pflegefachassistenzperson zukünftig eine bundeseinheitliche und angemessen vergütete Ausbildung gewährleistet werden. Ebenso soll es hierdurch zu einer besseren Qualifikation als bisher kommen, wodurch wiederum mehr Verantwortung im Pflegealltag übernommen werden kann. Bisher gab es 27 unterschiedliche, landesrechtlich geregelte Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Diese werden ab 2027 abgelöst. Unter anderem soll dies auch die Anerkennung für Pflegekräfte aus dem Ausland vereinfachen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach äußert sich hierzu wie folgt: „Mit diesem Gesetz verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Damit wird der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert.

Wir können mehr Menschen für den Beruf begeistern, Pflegekräfte entlasten und den Pflegemarkt auch für ausländische Pflegekräfte attraktiver machen.“ Weiterhin ist Herr Lauterbach der Meinung, dass durch die Reform mehrere Gesetzinitiativen in der Pflege ergänzt werden, was dabei helfen soll, sich auf die pflegerische Versorgung einer stetig älter werdenden Gesellschaft einzustellen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus zeigt sich ebenfalls positiv: „Mit dem Gesetzentwurf schafft die Bundesregierung nach dem Pflegestudiumstärkungsgesetz einen weiteren strategischen Baustein für die professionelle Pflege. (...) Wir beschleunigen das Tempo und schaffen mehr Flexibilität, um dem Bedarf an mehr Pflegekräften gerechter zu werden.“

Fakten zur neuen Ausbildung

Die Ausbildung führt zu der Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“. Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeit 18 Monate, wobei eine Lehrzeit in Teilzeit ebenfalls möglich ist. Verkürzungsmöglichkeiten sind gegeben bei Berufserfahrung, wodurch die Ausbildungsdauer sich auf 12 Monate oder weniger reduzieren lässt. Voraussetzung für die neue Pflegefachassistenzausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Doch auch Anwärterinnen und Anwärter ohne Schulabschluss können, nach einer positiven Prognose der Pflegeschule, die Lehre antreten. Zum Ausbildungsinhalt gehören unter anderem drei Pflichteinsätze bezogen auf die stationäre Langzeitpflege, die ambulante Langzeitpflege und die stationäre Akutpflege. Die Pflegefachassistenzausbildung ermöglicht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson. Ebenso besteht nach Abbruch einer Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz die Möglichkeit, diese Zeit die der Pflegeassistenzausbildung berücksichtigen zu lassen. Auszubildende erhalten Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

Was macht die neue Ausbildung so attraktiv?

In erster Linie soll durch die neue Ausbildung die Attraktivität des Pflegeberufes gesteigert sowie Interessentinnen und Interessenten angezogen werden. Insgesamt soll der Ablauf vereinfacht und die Ausbildungsdauer nach Möglichkeit verkürzt werden, so dass die Absolventinnen und Absolventen problemlos in ganz Deutschland in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten dürfen. Ebenso steigert die Aussicht auf mehr Verantwortung die Attraktivität. So sollen Pflegefachassistenzpersonen in Zukunft vermehrt Aufgaben durchführen dürfen, welche heute noch Pflegefachpersonen unterstehen. Hierdurch wird sich eine zunehmende Entlastung des Fachpersonals erhofft sowie die hieraus resultierende Gewährleistung einer guten Pflege.

Fazit

Bisher wird die professionelle Pflege in Deutschland von ausgebildeten Fachkräften, Assistenzkräften und angelernten Hilfskräften vollzogen. Dabei unterscheiden sich die Ausbildungswege der Pflegehelfer und Pflegeassistenten erheblich. Dies basiert auf 27 unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten, wie sie bisher länderspezifisch angeboten wurden. Nur rund die Hälfte dieser Auszubildenden erhalten bisher eine Vergütung. Da die Qualifikationen aufgrund der mitunter sehr diversen Ausbildungen kaum miteinander vergleichbar sind, ist auch eine Übertragung von mehr Verantwortung schwierig. So konnte bisher das gesamte Potenzial von Assistenzkräften nicht genutzt werden. Auch erschweren die unterschiedlichen Anforderungsprofile die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte. Das neue Gesetz zur Pflegfachassistenzausbildung soll dies ändern und die Zukunft der Pflege in vielerlei Hinsicht mit sichern. Ein einheitliches Berufsbild, das Klarheit und eine einheitliche Struktur mit sich bringt ohne komplizierte Rahmenbedingungen, welche unentbehrliches Personal abschrecken. Wir sind gespannt und hoffen auf das Beste!

Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegeassistenzgesetz-pm-04-09-2024.html Wird in neuem Tab/Fenster geöffnet

Sarah Micucci Gesundheits- und Krankenpflegerin Pflegepädagogin (B.A.) Autorin / Redakteurin für Pflegefachliteratur

Autorin

Sarah Micucci

Sie ist ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegerin, sowie Pflegepädagogin (B.A.). Zusätzlich arbeitet sie als Autorin und Textredakteurin für Pflegefachliteratur.

Sarah Micucci